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Quellensteuer Teil 3: Quellensteuer zurückfordern

So zahlst du weniger Quellensteuer

Quellensteuer zurückfordern - Rückerstattung sichern | freaky finance

Hohe Quellensteuer zurückfordern oder vorab vermeiden - meine Tipps für dich

Die Dividenden-Hochsaison startet wieder! Wenn du allerdings im Ausland Dividenden (oder Zinsen oder sonstige Erträge) erwirtschaftest, fällt häufig eine Quellensteuer an.

 

Hier heißt es aufpassen: Trotz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird diese nur mit maximal 15 % mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. Beispielsweise in der Schweiz musst du deshalb selbst aktiv werden und dir dein Geld von den dortigen Finanzbehörden zurückholen. Wo das noch der Fall ist, wie das funktioniert und worauf du achten solltest, zeige ich dir in diesem Artikel.

 

>>> Disclaimer: Dies ist keine Steuerberatung. Ich gebe hier lediglich mein Verständnis der Situation sowie meine persönlichen Erfahrungen wieder. Bitte wende dich im Zweifel immer an einen professionellen Steuerberater! <<<

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Quellensteuer reduzieren - So geht's

Du hast in Wertpapiere im Ausland investiert und ärgerst dich jetzt über zu viel gezahlte Quellensteuer? Oder du planst deine Investments und willst sichergehen, dass du hier nicht unnötig Geld liegen lässt? Dafür gibt es jetzt Support in gewohnt offener freaky finance-Manier. Ich zeige dir zwei Möglichkeiten, weniger Quellensteuer zu zahlen, als nötig.

 

Wichtig: Ich setze in diesem Beitrag voraus, dass du schon weißt, was Quellensteuer ist und in welchen Ländern diese kein großes Problem darstellt. Falls du das noch nicht oder nicht mehr mehr weißt, schau dir zunächst Teil 1 und 2 dieser Artikelserie an:

 

👉 Teil 1: Verstehe die Quellensteuer und optimiere deine Rendite

 

👉 Teil 2: In welchen Ländern du sorglos investieren kannst

 

Option 1: Vorab-Befreiung von der Quellensteuer beantragen

Grundsätzlich hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst zu viel gezahlte Quellensteuer im Nachhinein zurückfordern ODER du beantragst eine Vorab-Befreiung von der lokalen Steuer (das „Zuviel“ richtet sich nach dem jeweils gültigen DBA, maximal lassen sich immer nur 15 % mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnen; Details dazu findest du immer aktuell beim Bundeszentralamt für Steuern BZSt). Letzteres ist nicht in allen Ländern möglich, in manchem dafür sehr gut.

 

Das wohl relevanteste Beispiel für deutsche Investoren ist Frankreich. Hier ist die Rückholung nervig und für den Privatanleger in der Regel unpraktikabel, weil einige Bescheinigungen nötig sind und Erstattungsanträge in Frankreich nur bearbeitet werden, wenn diese über die Depotbank eingereicht werden...

 

Wer nun dennoch langfristig in französische Dividendenaktien anlegen möchte, kann sich das Leben über die Vorab-Befreiung wesentlich leichter machen.

 

Das Verrückteste: Als Nicht-Franzosen bzw. nicht in Frankreich Steuerpflichtige müssten wir eigentlich nur 12,8 % Quellensteuer für Dividenden aus Frankreich zahlen. Am 1. Juli 2018 wurde die französische Quellensteuer für (Steuer)Ausländer (aus der Sicht Frankreichs) von 30 % auf eben diese 12,8 % gesenkt. Leider werden in der Regel weiterhin 30 % einbehalten. Der Grund dafür ist, dass die für den Einbehalt der Quellensteuer zuständigen Stellen nicht automatisch wissen können, dass man weder Franzose ist, noch in Frankreich steuerpflichtig ist.

 

Um Bürokratie und Datenschutzregularien zu entgehen, geben Banken und Broker die nötigen Daten normalerweise nicht an die für den Einbehalt der Quellensteuer zuständige Stellen weiter und natürlich wird dementsprechend der maximale Quellensteuersatz von 30 % einbehalten. Blöderweise kann aber nur der offizielle Quellensteuersatz für Frankreich (12,8 %) mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet werden. Die Differenz von 17.2 % müsste man sich nun vom französischen Fiskus selber wiederholen, was wie oben bereits erwähnt unpraktikabel ist. Das macht französische Dividendenaktien für viele deutsche Privatanleger unattraktiv. 

  

Bevor ich dir hier aber nun wiederhole, wie genau eine Vorab-Befreiung für französische Quellensteuer funktioniert, schau doch einfach bei meiner Kollegin Lisa von Aktiengram vorbei – sie hat das super ausführlich zusammengestellt:

 

👉 Vorab-Befreiung von Quellensteuer in Frankreich – Alle Infos bei Aktiengram 

 

Aber nochmal von vorne: Was genau bedeutet Vorab-Befreiung?

Wenn du gemäß DBA eigentlich keine oder nur eine reduzierte lokale Steuer auf Kapitalerträge zahlen müsstest, diese aber NICHT automatisch oder nur in Höhe von 15 % von deinem Broker mit der deutschen Steuer verrechnet werden kann, kannst du dich in manchen Ländern als „ausländischer Anleger“ registrieren lassen. Dadurch wird die Quellensteuer gar nicht erst (in vollem Umfang) erhoben und du ersparst dir den Prozess der Rückerstattung im Nachhinein.

 

Der Haken: Ohne deine Depot-Bank läuft da nichts! Guck dir also genau an, welchen Service dein Broker bietet, welchen du benötigst und welche Kosten damit verbunden sind!

 

Gegebenenfalls lohnt hierfür auch ein Brokerwechsel oder ein weiterer Broker, bei dem du die Aktien ausgewählter Länder handelst. Drei interessante Anbieter zeige ich dir in meinem ausführlichen Neobroker-Vergleich

 

Für folgende Länder ist die Vorab-Befreiung von der Quellensteuer aus meiner Sicht - natürlich abhängig von deinem individuellen Investmentfokus - trotzdem überlegenswert:

  • Frankreich
  • Italien
  • Kanada
  • Norwegen
  • Schweden

Theoretisch klappt das Zurückfordern hier zwar auch im Nachhinein, faktisch kann das aber Jahre dauern und / oder viele Nerven kosten. Die kannst du dir so ersparen. Ansonsten gilt entweder Finger weg oder Investitionen in den Ländern nur über Fonds / ETFs abbilden.

 

Neben Frankreich ein für mich wichtiges Land ist Kanada. Gerade bei Hochdividendenwerten ein durchaus attraktives Investmentdomizil! Mit 25 % Quellensteuer auf Dividenden aber auch eines, das ordentlich zulangt. Und einiges an Formalien aufweist, wenn man die 10 % oben drauf nicht zahlen will. Hier also unbedingt informieren – je nach Broker und Anlagestrategie ist eventuell auch die nachträgliche Rückforderung eine Option.

 

👉 Du willst Hochdividendenwerte in dein Depot holen? In der freaky finance Lounge bauen wir gerade ein Hochdividendendepot auf – als Mitglied erhältst du alle meine Empfehlungen und Hintergründe zum Thema als Erster!

 

Unverzichtbar ist für eine Vorab-Befreiung - neben dem Broker bzw. der Depot-Bank - aufgrund der sich ständig ändernden Regelungen erneut das BZSt: Hier bekommst du die für eine Vorab-Befreiung erforderliche Ansässigkeitsbescheinigung und Details zu allen Ländern, bei denen eine dauerhafte Entlastung von der Quellensteuer möglich ist - oder wenigstens Links auf deren Internetseiten. 

 

 

Option 2: Quellensteuer Rückerstattung beantragen

Wo eine Vorabbefreiung nicht möglich ist, oder den Aufwand schlicht nicht rechtfertigt, bleibt immer noch die Möglichkeit der Rückerstattung. Insbesondere in diesen Ländern solltest du überlegen, davon Gebrauch zu machen:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Indien
  • Irland
  • Österreich
  • Schweden
  • Spanien
  • Schweiz 

Aus meiner Sicht ein unverzichtbares Land für Investoren ist dabei die Schweiz. Das mit dem Zurückholen der Steuern schreckt zwar erst einmal ab. Aber: Es ist Übungssache, inzwischen online möglich und du kannst die Rückerstattung der Quellensteuer für drei Jahre rückwirkend in einem Rutsch beantragen. Ich selbst habe das gerade erst wieder gemacht und selbstverständlich genau für dich dokumentiert.

 

Da die Details hier den Rahmen sprengen, verweise ich auf diesen Artikel: Quellensteuer aus der Schweiz zurückfordern

 

Zu Spanien liest man: Es kann ewig dauern. Da die lokale Steuer aber sowieso nur 19 % beträgt, also nur 4 % nicht angerechnet werden auf deine deutschen Steuern, überleg dir, ob du den Weg der Rückerstattung wirklich auf dich nehmen willst oder ob das Investieren auch mit dieser leicht erhöhten Steuer für dich attraktiv ist (oder ob ausschüttende Einzelaktien dort nicht sogar verzichtbar sind).

 

Gut zu wissen: Auch beim Zurückholen von Quellensteuer bieten viele Depot-Banken natürlich gerne ihre Hilfe an - obwohl du das häufig auch ohne sie machen kannst. Die Kosten dafür sind in der Regel so unverschämt hoch, dass das meistens einfach nur Geld verbrennt.

 

Kosten Rückerstattung Quellensteuer über Broker
Quelle: Smartbroker, Stand 3/2023, Angaben ohne Gewähr

Falls du viel im Ausland investiert bist und deinen eigenen Aufwand daher reduzieren willst, ist diese Übersicht vielleicht interessant für dich: Stiftung Warentest bietet eine gute Übersicht darüber, wie du deine Depotbank so auswählen kannst, dass für dich die Rückholung von Quellensteuer maximal einfach und günstig ist (ist leider kostenpflichtig, aber zu verschmerzen im Vergleich zu den Kosten, die du sparen kannst).

 

Nur um dir mal ein Gefühl dafür zu geben, habe ich dir im Bild beispielhaft einen Ausschnitt aus der Preisliste von Smartbroker (eine Empfehlung aus meinem umfassenden Neobroker-Vergleich) eingefügt. Du siehst, es kann sich im Einzelfall lohnen, es kann aber auch echt wehtun.

 

Übrigens: Auch die Lagerstelle der Wertpapiere ist teilweise entscheidend, um Quellensteuer zurückerstattet zu bekommen. Hier lohnt daher leider wirklich ein Blick ins Kleingedruckte der lokalen Regelungen!

 

 

Eine Alternative zur Hilfe durch die Depot-Bank ist die DSW. Auf deren Webseite findest du weitere Details gegen Gebühr und für Mitglieder gibt es einen Service, der den Namen auch verdient hat.

 

👉 Hier geht es zur Quellensteuererstattung mit der DSW 

 

Und es gibt eine weitere Möglichkeit, die ich bisher aber selbst nicht in Anspruch genommen habe: Spezialisierte FinTechs, die in deinem Auftrag die Rückholung der Quellensteuer übernehmen. Am bekanntesten ist hierzulande vermutlich DivizendAuch hier mein Angebot: Wenn du dir wünschst, dass ich deren Service mal teste, lass es mich wissen!

 

 

Meine Erfahrung mit Rückerstattung von Quellensteuern

Nichts ist in meinen Augen nerviger als Steuerthemen, und ich bin froh, dass es dafür Spezialisten gibt. Trotzdem spare ich mir und dir die Kosten für solche natürlich gerne ein. Deswegen habe ich drei wesentliche Tipps für dich:

  • Zweitens überlege dir genau, welche weiteren Länder für dich im Depot unverzichtbar sind und mit Einzelaktien abgebildet werden müssen. Und dann guck dir an, ob du eine Vorab-Befreiung von der Quellensteuer sinnvoll durchführen kannst oder ob eine Rückholung im Nachhinein notwendig ist (und ob du den richtigen Broker dafür hast!).
  • Drittens, egal wie du bei der Rückerstattung vorgehst, achte unbedingt auf Verjährungsfristen. Nichts wäre ärgerlicher, als wenn du dir die Mühe machst, und es dann schon zu spät für eine Rückforderung ist.

Und natürlich: Hab Spaß am Investieren, nur dann bleibst du am Ball. Mit Fonds und ETFs kannst du das Steuernoptimieren anderen überlassen, auch ohne direkt einen Steuer- oder Finanzberater zu bezahlen. Und: Es gibt so viele spannende Investmentmöglichkeiten, dass du nicht jede nutzen musst.

 

👉 Hast du selbst Erfahrungen mit dem Zurückholen von Quellensteuer aus dem Ausland gemacht, die du mit der freaky finance Community teilen möchtest? Dann immer her damit! 

 

 

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