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Vermögenswirksame Leistungen: Kleinvieh macht auch Mist

Warum sich das VL-Sparen lohnt

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VL-Sparen: Zeit und Nichtstun mehren dein Vermögen

Artikel upgedatet am 09.02.2024

Fragst du dich auch, wie du deinem Vermögensaufbau mit einfachen Mitteln einen weiteren Schub geben kannst? 

 

Auf der Suche nach geeigneten Wegen wird die Möglichkeit der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) immer noch hoffnungslos unterschätzt oder schlicht und ergreifend darauf verzichtet! Das liegt daran, dass ein Drittel der Berechtigten deutschen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber sowie die damit verbundenen möglichen staatlichen Förderungen überhaupt nicht kennen und man sich die unglaubliche Macht des Zinseszins beim langfristigen (VL-) Sparen einfach nicht vorstellen kann. Dabei ist das ein alter Hut - bereits 1965 wurde die Grundlage der VL, das fünfte Vermögensbildungsgesetz verabschiedet.

 

Grund genug einen Blick auf die Begrifflichkeiten, Möglichkeiten und das Potenzial von Vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL oder VwL, zu werfen.

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Was genau sind vermögenswirksame Leistungen, und wer hat einen Anspruch darauf?

Vermögenswirksame Leistungen sind eine kleine, aber feine Hilfe, die dir dein Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, um dich bei deinem Ziel, ein Vermögen aufzubauen, zu unterstützen. Er kann dir dabei eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 40 € im Monat bieten.

 

Dein Arbeitgeber ist zwar nicht gesetzlich dazu verpflichtet, dich durch Zusatzzahlungen beim VL-Sparen zu unterstützen, jedoch hat jeder deutsche Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, diese 40 € Sparleistung direkt von seinem Lohn abzuziehen und in eine der vier möglichen VL-Sparformen einzuzahlen.  

 

Die meisten Unternehmen unterstützen jedoch ihre Mitarbeiter durch zusätzliche VL-Zahlungen freiwillig oder haben bei einem vorhandenem Tarifvertrag einen garantierten Betrag für die Unterstützung zum VL-Sparen festgeschrieben.

 

Sollte dein Arbeitgeber dir nicht die maximal möglichen 40 € VL bezuschussen, dann hast du die Möglichkeit, diesen Sparbetrag durch freiwilliges Aufstocken auszugleichen, um trotzdem Anspruch auf die volle staatliche Förderung zu haben. 

 

Diesen Anspruch haben in der Regel alle festangestellten Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und natürlich auch Auszubildende.

 

 

Wichtige Hinweise zu Sozialabgaben und Steuern

Wie bei fast allen anderen Investitionen musst du auch bei vermögenswirksamen Leistungen auf das Thema Steuern und Sozialabgaben achten, da der Staat auch sein Stück vom Ertragskuchen abbekommen möchte.

 

Der Grund dafür ist, dass die freiwillige Zahlung deines Arbeitgebers gleichzeitig dein Bruttogehalt erhöht. Denn er überweist zwar den vereinbarten Sparbetrag in die von dir gewählte Sparform, im Gegenzug werden dir dafür jedoch über deine Gehaltsabrechnung die Steuern und Sozialabgaben dafür abgezogen und verringern so dein Nettoeinkommen um einen kleinen Betrag.

 

Da die VL-Zahlungen angelegt werden, solltest du damit auch eine Rendite erwirtschaften. Diese Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Es ist daher wichtig, sofern du deinen Pauschbetrag i.H.v. 1.000 € noch nicht vollständig ausnutzt, bei dem von dir gewählten Anbieter einen Freistellungsauftrag einzurichten, damit die durch das VL-Sparen erwirtschafteten Erträge wenn möglich steuerfrei bleiben.

 

 

Wie bekomme ich meine VL?

Damit auch du deinen Anspruch auf VL und das damit verbundene Potenzial nutzen kannst, solltest du wie folgt vorgehen:

  • Hole dir bei deinem Arbeitgeber, i.d.R. ist hierfür die Personalabteilung der Ansprechpartner, die Information ein, ob du gemäß des gültigen Tarif- oder Arbeitsvertrags Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast.
  • Prüfe, ob dein Einkommen unterhalb der gültigen Grenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt, um mögliche Ansprüche auf staatliche Förderungen abzuklären.
  • Entscheide dich für die für dich beste Form der Anlage. Du hast die Wahl zwischen einem Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits.
  • Du schließt den gewünschten Vertrag über die VL ab und erhältst von der Bank dafür ein Bestätigungsschreiben, welches du bei deinem Arbeitgeber vorlegen musst.
  • Dein Arbeitgeber zahlt in der Folge den vereinbarten Betrag (max. 40€) monatlich in deinen VL-Vertrag.

 

 

Staatliche Förderungen nutzen

Neben deinem Arbeitgeber ist es auch möglich, dass sich der Staat an deiner Vermögensbildung mit VL beteiligt.

 

In Abhängigkeit von der ausgewählten VL-Form hast du bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (siehe Abbildung weiter unten) einen Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

 

Wichtig ist es dabei zu wissen, dass bei einer Prüfung auf den Anspruch der Arbeitnehmersparzulage nicht das Bruttoeinkommen herangezogen wird. Stattdessen wird hier das niedrigere zu versteuernde Einkommen berücksichtigt. Es werden also alle deine Einnahmen abzüglich der Vorsorgeaufwendungen, steuerlichen Freibeträge und Werbungskosten angesetzt.

 

Aus diesem Grund lohnt es sich auf jeden Fall, deinen Anspruch auf eine staatliche Förderung vorab zu prüfen und einen Blick auf dein zu versteuerndes Einkommen in deinem letzten Steuerbescheid zu werfen.

 

Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt dich der Staat, wenn du deine VL in einen VL-Fondssparplan, die Tilgung eines bestehenden Baudarlehens oder einen Bausparvertrag investierst. Der Banksparplan wird dagegen nicht gefördert.

 

 

VL-Form

mögliche staatliche Förderung

Maximales zu versteuerndes Einkommen

Förderung pro Jahr
Banksparplan n.v. n.v.  n.v.
Baudarlehen tilgen Arbeitnehmersparzulage 40.000 €

9 % der eingezahlten Beträge, max. 43 €

Bausparen Wohnungsbauprämie 35.000 €

10 % der eingezahlten Beträge, max. 70 €  und VL wird nicht angerechnet

Arbeitnehmersparzulage 40.000 € 9 % der eingezahlten Beträge, max. 43 €
Fondssparplan Arbeitnehmersparzulage 20.000 € 20 % der eingezahlten Beträge, max. 80 €

Überblick über mögliche Förderbeträge und Einkommensgrenzen (Hinweis: für Eheleute sind die Beträge in doppelter Höhe zu berücksichtigen)

 

 

Anfang 2024 gab es eine deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen. Lagen diese bis dato bei 17.900 € für Alleinstehende (35.800 €für eingetragene Lebenspartner und Verheiratete), änderte der Betrag sich auf 40.000 € für Einzelpersonen bzw. auf 80.000 Euro für Lebenspartner und Verheiratete. Gleich 17 Millionen mehr Arbeitnehmer haben so die Chance von der Neuregelung zu profitieren!

  

 

Arbeitnehmersparzulage doppelt kassieren

Wenn du deinen Arbeitgeber überzeugst, in einen Bausparvertrag UND in einen Fondssparplan einzuzahlen (er kann die Beiträge ja von deinem Brutto nehmen, so dass er keine zusätzlichen Kosten hat), kannst du für beide Verträge die Arbeitnehmersparzulage kassieren. Weitere Voraussetzung ist natürlich, dass du unterhalb den jeweiligen Einkommensgrenzen (siehe Tabelle oben) liegst.

 

So entfällt für dich auch ein bisschen die Qual der Wahl, und du baust mit zwei verschiedenen Anlagen gleichzeitig Vermögen auf!

 

 

Die 4 Möglichkeiten beim VL-Sparen

Wie bei allen anderen Anlageentscheidungen auch bietet jede Möglichkeit der Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen seine eigenen Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig, vor dem Abschluss einer VL-Sparform seine persönliche Situation, das vorhandene Einkommen und die Risikobereitschaft bei der Anlage zu beleuchten und für sich ganz individuell zu bestimmen.

 

Wenn man sich seiner eigenen Situation schließlich sicher ist, besteht die Möglichkeit, aus den folgenden 4 Varianten die für seine Bedürfnisse beste VL-Anlageform herauszusuchen und mit dem Sparen zu starten:

 

 

Der Bausparvertrag

Wenn du planst, zukünftig in eine Immobilie zu investieren und dir möglichst frühzeitig günstige Zinsen für deine Finanzierung sichern möchtest, kann der Bausparvertrag eine weitere Möglichkeit sein, mit vermögenswirksamen Leistungen zu sparen. Da wir uns jedoch weiterhin in Zeiten niedriger Zinsen befinden und es daher kaum einen Vorteil gegenüber den aktuell angebotenen Bankdarlehen gibt, ist diese Form der VL-Anlage aufgrund des schwindenden Zinsvorteils zunehmend unattraktiver.

 

Der Staat fördert Bausparen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie. Dein Arbeitgeber kann jährlich bis zu 470 € VL in deinen Bausparvertrag einzahlen. Diese Zahlungen bezuschusst der Staat mit 9 % Arbeitnehmersparzulage. Deine Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 40.000 € (ledig) bzw. 80.000 € (verheiratet) zu versteuerndes Jahreseinkommen. Dein jährliches Bruttoeinkommen kann dabei aber wesentlich höher sein.

 

Die Wohnungsbauprämie erhältst du zu deinen privaten Spareinlagen von bis zu 512 €, wenn dein Wohnsitz in Deutschland ist und du mindestens 16 Jahre bist. Die Wohnungsbauprämie erhältst du als Bausparer nur, wenn dein zu ver­steuerndes Einkommen unter 35.000 € (ledig) bzw. 70.000 € (verheiratet) liegt.

 

Wenn du dich für einen Bausparvertrag entscheidest und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchtest, musst du diesen Vertrag mindestens sieben Jahre halten. Hier gibt es also keine Ruhezeit zu berücksichtigen, und du kannst nach sieben Jahren der monatlichen Besparung das Darlehen nutzen oder die aufgebauten Ersparnisse auf dein Konto überweisen lassen. Hier solltest du aber immer daran denken, dass du bereits beim Abschluss des Bausparvertrags die Gebühren für eine mögliche Inanspruchnahme des Baudarlehens zahlst und diese dir im Fall der Überweisung auf dein Konto (wenn du das Darlehen also nicht nutzt) verloren gehen würden.

 

 

Das Tilgen von Immobilienkrediten

Eine der besten Investitionen ist immer noch die Tilgung von Fremdkapital, denn in den meisten Fällen sind die Zinsen, welche du für die laufenden Ausstände aufbringen musst, deutlich höher als die meisten Renditen der verschiedenen Anlageformen im VL-Sparen.

 

Wenn du also noch einen laufenden Baukredit hast, ist das VL-Sparen durch Tilgung eine sehr einfache, sichere und gut verzinste Möglichkeit, die einem zustehenden Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen.

 

Wenn du zusätzlich die Immobilie, für welche du beabsichtigst, den Baukredit zusätzlich mit VL-Leistungen zu tilgen, für dich selber nutzt, solltest du unbedingt prüfen, ob du zusätzlich noch einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast und damit in den Genuss einer weiteren staatlichen Förderung kommen kannst.

 

Achtung: Nicht alle Banken akzeptieren diese Form der Sondertilgung, weshalb du vor einem möglichen Start deiner VL zur Tilgung deines Baukredits auf jeden Fall noch Rücksprache mit deinem Kreditinstitut halten solltest.

 

 

Der VL-Fondssparplan

Wenn Du etwas mehr Risikobereitschaft mitbringst und mit den normalen Schwankungen von Wertpapieren keine Probleme hast, dann ist ein Fonds- oder ETF-Sparplan eine sehr gute Möglichkeit, um mit deinen VL eine höhere Rendite zu erreichen. 

 

Bei dieser Form der Anlage zahlt dein Arbeitgeber den vereinbarten Betrag monatlich in einen Investmentfonds oder ETF-Sparplan deiner Wahl, welchen du bei einem Anbieter wie beispielsweise Finvesto* abschließen kannst, ein.

 

Da Wertpapiere, wie bereits kurz angesprochen, täglichen Schwankungen unterliegen, kann der am Ende zur Verfügung stehende Endbetrag nicht garantiert werden. Dies sollte dich jedoch nicht abschrecken, da auf einen längeren Anlagehorizont gesehen eine Investition in Wertpapiere in der Regel mehr Rendite bringt als dir in den Zeiten der niedrigen Zinsen jede andere VL-Anlageform garantieren kann.

 

Die sinnvolle Alternative zu einem aktiv gemanagten Investmentfonds ist hier die Entscheidung für einen Exchange Traded Funds, kurz ETF.

 

Bei einem ETF handelt es sich um einen sogenannten Indexfonds, welcher einen bestimmten Aktienindex nachbildet. Da ein solcher Indexfonds auf ein aktives Management durch einen Fondsmanager verzichtet, fallen hier wesentlich weniger Verwaltungskosten an.

 

Aus dieser Sichtweise heraus und mit der Tatsache, dass es den meisten aktiv gemanagten Investmentfonds nicht gelingt, nach Abzug aller Kosten eine bessere Rendite als ein Vergleichsindex zu erzielen, ist an dieser Stelle eine Investition in einen breit gestreuten ETF meistens die bessere Wahl.

 

Mehr über die Erfolgsgeschichte von ETFs findest du in dem verlinktem Gastbeitrag von Dr. Jürgen Nawatzki vom ETF-Blog.

 

Wenn dich diese Argumente überzeugt haben und auch du dich für die Aussicht interessierst, eine attraktive Rendite bei geringen Kosten für deinen Vermögensaufbau mit VL nutzen zu können, dann solltest du dir auch das attraktive Angebot des Onlineanbieters Finvesto dem Testsieger des Extra-Magazins im ETF-Sparplan-Test, genauer ansehen.

 

Der Banksparplan

Die vierte und letzte Möglichkeit des VL-Sparens ist ein Banksparplan. Bei einem Banksparplan handelt es sich um die wahrscheinlich sicherste Variante der Anlage, wobei hier wiederum der bereits angesprochene Punkt zu Buche schlägt, dass weniger Risiko in der Regel mit weniger Rendite einhergeht.

 

Ein weiterer Punkt, der gegen einen Banksparplan sprechen könnte, ist dass es für diesen keine staatlichen Förderungen gibt.

 

Aufgrund der aktuell miesen Zinssituation haben jedoch die meisten Banken derzeit Abstand vom Angebot eines Banksparplans genommen und bieten diese Form des VL-Sparens nicht mehr an. Abgesehen von wenigen regionalen Banken sind in meinen Augen aktuell nur die VL-Banksparpläne der Degussa Bank oder der ING-DiBa eine Überlegung in diese Richtung wert, wobei ich persönlich ja bekanntlich auf Anlageformen mit mehr Renditechancen setze.

 

Bei der Degussa Bank kommt man laut deren Angaben auf 2,38 % Rendite pro Jahr. Allerdings nur, wenn man die Anlagedauer von 7 Jahren und die anschließende Ruhefrist bis zum darauf folgenden 2. Januar komplett durchhält, weil es den entscheidenden Bonus von 10 % erst zum Laufzeitende gibt. Vorher verzinst sich das Kapital in diesem Banksparplan nur mit mickrigen 0,02 % p. a. Weitere Informationen findest du auf der Produktseite der Bank.

 

 

Solltest du zu dem Ergebnis kommen, dass ein Banksparplan dein Mittel der Wahl ist, dann eröffnest du einfach bei der von dir ausgewählten Bank ein separates Konto, setzt deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis und lässt von diesem monatlich deinen VL-Betrag auf dieses Konto überweisen. Es ist zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber die Mittel einzahlt!

 

An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass hier im Gegensatz zu den VL-Formen mit staatlicher Förderung keine Verpflichtung auf 7 Jahre sparen besteht und der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann, wobei einem dann die höhere Endverzinsung verloren geht, welche manche Banken zur Vertragsbindung nach Ablauf der 7 Jahre anbieten (siehe Degussa Bank). 

 

Für einen Banksparplan kannst du dich also ruhigen Gewissens entscheiden, wenn du keinen Anspruch auf staatliche Förderungen hast und einen möglichst sicheren Weg zum Sparen wählen möchtest.

 

 

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Seit Oktober 2006 gibt es eine Weiterentwicklung der vermögenswirksamen Leistungen. In Betrieben mit Tarifverträgen ist es seither möglich, als Arbeitnehmer anstatt der VL mit der AVWL durch seinen Arbeitgeber zweckgebunden bei der Altersvorsorge finanziell unterstützt zu werden. Eine reine Vermögensbildung mit einem Zugriff vor dem Renteneintritt ist hier also nicht möglich.

 

Für die Durchführung der AVWL gibt es im Gegensatz zu den VL nur 3 Möglichkeiten.

 

1. Betriebsrente:

 Auf Grundlage von individuellen und freiwilligen Betriebsvereinbarungen ist es möglich, durch den Arbeitgeber in Form einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente unterstützt zu werden. Der Arbeitgeber gibt damit eine Altersvorsorgezusage ab und verpflichtet sich, für seinen Mitarbeiter in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

 

 

2. Private Altersvorsorge in eine Riester-Rente:

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Um die AVWL hierfür nutzen zu können, muss der Arbeitnehmer selbst einen Riestervertrag seiner Wahl abschließen, und der Arbeitgeber zahlt anschließend die Beiträge ein. Da die Zuschüsse vom Arbeitgeber nicht ausreichen werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten, hat der Arbeitnehmer das Recht, diese durch Eigenleistung zu erhöhen.

 

Eine Bestandsaufnahme nach 15 Jahre Riester Rente findest du übrigens in einem Gastbeitrag von Annabell Meyer aus dem Juni 2017 hier im Blog.

 

 

3. Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung:

Bei der dritten Form der AVWL bietet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine konkrete Form der betrieblichen Altersvorsorge mit einem entsprechenden Vertrag bei einem Finanzdienstleister an. Die Entgeltumwandlung erfolgt ebenso wie im obigen Teil des VL Artikels schon beschrieben. Dabei dürfen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei für die Betriebsrente genutzt werden. Da hier der Arbeitgeberzuschuss bei mindestens 15% der veranschlagten Entgeltumwandlung liegt, kann diese Variante besonders lohnend sein, da der Arbeitgeber praktisch die ausfallenden Sozialabgaben ausgleicht.

 

Einen wirklich sehr ausführlichen Artikel zu diesem Thema hat vor kurzem Daniel der Finanzrocker geschrieben, den ich an dieser Stelle zur Weiterführung empfehlen kann.

 

 

Resümee

Egal für welche Form des VL-Sparen du dich auch entscheiden solltest, es wird sich lohnen! Denn wer alleine jeden Monat 40,00 € über den Anlagezeitraum von 6 Jahre einzahlt, hat bereits 2.880,00 € zur Seite gelegt. Zusätzlich hat der Zinseszins enorme Auswirkungen auf dein Vermögen. Also mache ihn dir zunutze und vermehre dein Geld, anstatt es auf dem Sparbuch weniger werden zu lassen.

 

Die restliche Entwicklung und die Chancen auf Rendite hängen danach von der getroffenen Anlageentscheidung ab:

 

Der Banksparplan bietet einem zwar Ruhe und Sicherheit, jedoch wegen des aktuellen Zinstiefs nur sehr geringe Zinszusagen für die Anlage.

 

Das Tilgen deines Baukredits ist eine lohnende und sinnvolle Möglichkeit, seine VL zu investieren. Je früher du deine Schulden bei dritten getilgt hast, umso früher wirst du wieder finanziell unabhängig sein und kommst deinem Ziel der finanziellen Freiheit mit jedem getilgten Euro einen Schritt näher.

 

Fondsparpläne auf einen kostengünstigen ETF bieten dir langfristig die Aussicht auf höhere Renditen bei geringeren Kosten. Hast du einmal möglichst früh einen ETF-Sparplan auf einen breit gestreuten Index aufgesetzt, musst du ihn im Prinzip nur noch laufen lassen. Danach ist Nichtstun angesagt, denn die Zeit und der Zinseszins erledigen den Rest.

 

 

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Titelbild: pixabay.com © Tumisu (CC0 Creative Commons; bearbeitet von V.  Willkomm)


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Kommentare: 17
  • #1

    Chris (Donnerstag, 26 Juli 2018 14:54)

    Doofe Frage vielleicht, aber lohnt sich das wirklich immer? bei einen hohen Einkommen, also nicht förderberechtigt habe ich doch keinen Vorteil außer ein gewisses zwang Sparren oder sehe ich das falsch?

  • #2

    freaky finance (Donnerstag, 26 Juli 2018 15:38)

    Hallo Chris,
    Ich bin auch nicht förderberechtigt bekomme aber über 25€ von meinem Arbeitgeber „geschenkt“. Warum soll ich die liegen lassen bzw. in meinen Augen lohnt sich jeder Betrag, den geschenkt bekomme! Auch wenn ich dann nicht noch zusätzlich von der Förderung profitieren kann. Das Minimum, was Arbeitgeber dazugeben können liegt glaube ich bei 5-6€. Warum soll man auf die verzichten?
    Frage beantwortet?
    Beste Grüße

  • #3

    Benjamin (Donnerstag, 26 Juli 2018 17:08)

    Sehr gut gemachter Blog, weiter so...�
    Bei mir ist das allerdings etwas anders. Mein Arbeitgeber gibt mir die VWL nur, wenn ich eine Metallrente abschliesse. Also als Entgeltumwandlung. Da die Metallrente aber nicht wirklich zum Vermögensaufbau taugt, habe ich den selben Anteil obendrauf gelegt, damit die VWL nicht liegenbleibt. Im BSV wäre das für mich sinnvoller gewesen.....aber die WBP gekomme ich....plus 2% aufs Guthaben....das lohnt sich m.M.n. dann schon wieder. LG

  • #4

    Chris (Donnerstag, 26 Juli 2018 17:37)

    Heyho bzgl. ob es sich lohnt wenn man nicht förderberechtigt ist meinte ich damit auch wenn der Arbeitgeber nichts dazu gibt und wenn dieser nichts beisteuert und keine Förderung durch das Land kommt sehe ich keinen Sinn darin.

  • #5

    freaky finance (Donnerstag, 26 Juli 2018 21:39)

    Hello again Chris!
    Wenn du nichts vom Arbeitgeber dazubekommst und darüber hinaus nicht förderberechtigt bist, kannst du dich beruhigt anderen Anlageprodukten zuwenden. Du verpasst dann hier nichts ;)

    Beste Grüße
    Vincent

  • #6

    freaky finance (Donnerstag, 26 Juli 2018 22:31)

    Moin Benjamin,
    habe gehört die Metallrente sei gar nicht schlecht - kenne aber leider keine Details.
    Wichtig ist auf jeden Fall, dass du den Zuschuss vom AG nicht verfallen lässt. Also alles gut ;)

    Beste Grüße
    Vincent

  • #7

    Thorsten (Freitag, 27 Juli 2018 18:32)

    Hi Vincent,
    wieder ein sehr interessanter Artikel. Ich selber bekomme leider nur sage und schreibe 6,75€ von meinem Arbeitgeber für das VL-Sparen. Damit sind leider keine großen Sprünge drin. Um die Euros nicht zu verschenken habe ich mir aber trotzdem einen einfachen Banksparplan für 10,00€ ohne großen Aufwand zugelegt. Die restlichen Gelder legen ich dann schon lieber im Rahmen meiner anderen Investitionen an :-)

    In was investiert du denn Vincent? 25,00€ klingt ja ganz ordentlich, da bist du doch bestimmt bei den ETFs dabei!? :-) Legst du hier auch ganz solide in einen großen Indexfonds wie einen ETF auf den MSCI World an oder nutzt du diese "kleine" Anlage für spezielle ETFs zur Ergänzung?

    LG
    Thorsten

  • #8

    freaky finance (Samstag, 28 Juli 2018 11:15)

    Moin Thorsten,
    genau - nimmdie 6,75€ mit. Ist besser als nix, was ja auch einige bekommen ;)

    Bei uns in der Firma sind die VL seit ein paar Jahren auch an ein bestimmtes Produkt gebunden. Mein VL Vertrag ist schon älter (als die neue Regelung). Der Betrag geht bei mir in einen Bausparvertrag, der später eine meiner Immobilien tilgt.

    Beste Grüße
    Vincent

  • #9

    Benjamin (Dienstag, 31 Juli 2018 19:10)

    Hallo Vincent,
    ich sags mal so :
    Da bei Renteneintritt das ganze versteuert werden muss, auch den Arbeitgeberanteil muss ich dazurechnen, und das ganze aktuell mit lausigen 0,9% verzinst wird" lohnt es sich nicht wirklich, wenn ich mehr einzahle. Die gleiche Höhe wie die VL als Entgeldumwandlung reicht. Man darf auch nicht vergessen, dass dadurch meine gesetzliche Rente gekürzt wird. LG

  • #10

    Ingo von Mission-Cashflow (Sonntag, 05 August 2018 13:26)

    Da kann ich ja froh sein, dass mein Arbeitgeber die vollen 40,- EUR zahlt. Und dann gibt es trotzdem Leue bei uns, die das seid 15 Jahren nicht nutzen. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

    Bisher hatte ich immer den normalen Bausparer genommen und auch beim aktuellen bekomme ich noch gut 3%, wenn ich die vollen 7 Jahre durchhalte. Passt also.

    Der nächste wird aber ziemlich sicher ein ETF Sparplan.

    BTW guter Artikel. Ziemlich komplett :) !

    CU Ingo.

  • #11

    freaky finance (Sonntag, 05 August 2018 15:34)

    Moin Ingo,sehr cool, dass du die vollen 40€ bekommst :)
    Vielen Dank auch für das Lob was den den Artikel angeht!

    Beste Grüße
    Vincent

  • #12

    Aylan (Samstag, 18 August 2018 10:42)

    Hallo zusammen,

    mein Arbeitgeber würde monatlich ca. 26 € zahlen. Was aber würde passieren, wenn man z.B. einem Jahr den Arbeitgeber wechselt und der neue Arbeitgeber bietet keine VL an? Ruht dann das bereits eingezahlte Geld und man kann erst nach 7 Jahren sich das Geld auszahlen lassen?

  • #13

    Vincent (Samstag, 18 August 2018 10:59)

    Moin Aylan,
    du kannst dann z. B. die Beiträge selbst zahlen und ggf. von den staatlichen Förderungen profitieren.
    Ich würde es dann nicht als unnütz empfinden, den VL-Vertrag überhaupt angefangen zu haben. Jeder Monat mit dem Arbeitgeberbetrag in der Vergangenheit war ja „geschenktes“ Geld :)

    Also, alles mitnehmen!
    Beste Grüße
    Vincent

  • #14

    T. (Donnerstag, 13 September 2018 22:52)

    Hallo,

    toller Artikel. Danke! Nun spare ich schon seit fast 20 Jahren VL an.
    Jedoch bin ich geneigt das Produkt zu wechseln. Bislang immer Bausparer, aus Bequemlichkeit und Unkenntnis der Laufzeit etc. Nun jedoch gelernt, dass es das Ganze auch in ETFs gibt.
    Kannst du was zum Wechseln, gerade in Bezug auf Bausparverträge sagen?
    Kann man das einfach? Oder gibt es auch hier Fristen?
    Mich würde die Sache mit den ETFs gerade sehr viel mehr reizen....
    Besten Dank!

    BG

    T.

  • #15

    Vincent (Freitag, 14 September 2018 10:11)

    Hallo Mr. T.

    leider schreibst du nicht, ob du förderberechtigt bist. Vielleicht hilft dir der Absatz "Arbeitnehmersparzulage doppelt kassieren" oben im Artikel? Ansonste gilt generell erstmal die Mindesthaltefrist von 7 Jahren für Bausparverträge. Du kannst mal schauen, wann dein aktueller BSV die 7 Jahre voll hat und dann umsatteln.

    Beste Grüße
    Vincent

  • #16

    T. (Sonntag, 23 September 2018 23:11)

    Hallo Vincent,

    besten Dank für deine Antwort. Nein, ich bin nicht mehr förderberechtigt. Das Doppelte wäre zwar toll, jedoch kriege ich VL nur über den Tarifvertrag und das sind < 9€. Hat das "förderberechtigt" Auswirkungen auf die Haltefrist des Bausparers? Besten Dank schon im Voraus.

    BG

    T.

  • #17

    Vincent (Mittwoch, 26 September 2018 22:29)

    Moin T.
    ob förderberechtigt oder nicht sollte nichts mit der Laufzeit des Bausparers zu tun haben. Wie lange läuft deiner denn noch?


    Beim nächsten VL-Vertrag kannst du dann ja einen Fondsparplan nehmen :)

    Beste Grüße

    Vincent