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Freistellungsauftrag - Was ist das überhaupt und wie nutzt du ihn optimal?

1.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei dank Sparer-Pauschbetrag

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Freistellungsauftrag - Wie du ohne Risiko deine Rendite optimierst

Ein Gastartikel von Finanzmixerin Tanja Knelsen. Sie bloggt regelmäßig über Aktien (teils durch Optionsgeschäfte), Immobilien, Kryptowährungen, Edelmetalle und LEGO als Investment.

 

Heute schreibt sie exklusiv für die Leserschaft von freaky finance über den Freistellungsauftrag.

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Freistellungsauftrag - Was ist das?

Als Börsenneuling fragst du dich vielleicht, was überhaupt ein Freistellungsauftrag ist und was er bewirkt. Viele, die noch nicht an der Börse investieren, kennen den Freistellungsauftrag vielleicht von Bausparverträgen oder Genossenschaftsdividenden.

 

801 Euro steuerfreie Erträge kannst du aus Kapitalvermögen im Jahr 2022 erhalten. Das ist der Sparer-Pauschbetrag. Dies gilt für dich als Einzelperson. Für Eheleute verdoppelt sich der Beitrag, den ihr gemeinsam ausschöpfen dürft, bevor Kapitalertragsteuer fällig wird.

 

Wenn du auch ein Depot für dein Kind hast, kann dieses zusätzlich einen eigenen Freistellungsauftrag von 801 Euro einrichten.

 

Was passiert ohne Freistellungsauftrag mit deinen Kapitaleinkünften?

Die Kapitalertragsteuer (KEST) beträgt derzeit 25 Prozent Plus 5,5 Prozent (der Kapitalertragsteuer) Solidaritätszuschlag + eventuelle Kirchensteuer (nochmals 8 oder 9 Prozent der KEST). Diese wird fällig, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft oder nicht erteilt ist und du Gewinn mit deinem Kapital realisierst.

 

Bei jeder Dividendenzahlung und jedem Verkaufserlös wird die Steuer dann schon vor Überweisung auf dein Konto abgezogen und reduziert damit sofort das auf deinem Verrechnungskonto verfügbare Cash.

 

Zusammengefasst: Kein Freistellungsauftrag = sofort Steuern zahlen, Freistellungsauftrag = erst nach Ausschöpfung der 801 Euro Steuern zahlen.

 

 

Freistellungsauftrag schnell und einfach einrichten

So richtest du den Freistellungsauftrag beispielsweise für die ING ein, um die 801 Euro Kapitaleinkünfte pro Person steuerfrei gestellt zu bekommen:

  1. https://www.ing.de besuchen
  2. Login-Banking oben rechts
  3. Mit deinen Zugangsdaten anmelden
  4. Einstellungen (Zahnrad oben rechts)
  5. Steuern -> Freistellungsauftrag -> verwalten

In der App von Scalable Capital* geht das genauso einfach:

  1. Login per Fingerabdruck
  2. In der Taskleiste auf "Profil" klicken
  3. Menüpunkt "Steuern" auswählen
  4. In der ersten Zeile auf "Freistellungsauftrag"
  5. Falls erforderlich: Unten auf "Freistellungsauftrag ändern"

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Falls du nicht nur bei einer Bank Kapitalerträge erwartest, kannst du deinen Freistellungsauftrag auf die Bankinstitute verteilen. Achte nur darauf, dass du die erlaubte Höchstgrenze nicht überschreitest, sonst meckert das Finanzamt (zurecht). Und überlege dir gut, wo du die meisten Gewinne realisierst bzw. wo du vielleicht auch durch die Realisierung von Verlusten deine Steuern reduzierst. 

 

Keine Sorge, wenn du das heute noch nicht weißt: deine Freistellungsaufträge kannst du bei Bedarf unterjährig anpassen und die Bank, bei der du dein Depot hast, muss die Steuerberechnungen dann umgehend korrigieren.

 

Nun hast du also einen Freistellungsauftrag und kannst Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro steuerfrei erhalten.

 

 

Deine Investments steueroptimiert auswählen

Wenn der Staat einem Steuern schenkt, sollte man das natürlich ausnutzen. Der Einfachheit halber erkläre ich dir am Beispiel von ETFs, worauf du bei der Auswahl deiner Investments achten solltest:

 

Die meisten ETFs gibt es in einer ausschüttenden oder thesaurierenden Variante. Normalerweise werden für langfristige Sparer die thesaurierenden empfohlen (wo Gewinne automatisch reinvestiert werden), weil hier eben nicht jede Ausschüttung sofort versteuert werden muss. ABER: 

 

Falls du nur in ETFs investierst und sonst keine Kapitalerträge hast, lohnt es sich, ausschüttende ETFs zu wählen, damit du einen Teil des Invests steuerfrei erhältst. Bei einem thesaurierenden ETF wären sonst "am Ende" alle Steuern fällig. Du hättest dann gegebenenfalls nie den Freistellungsauftrag ausgeschöpft, außer in dem "Endjahr", beim Verkauf. Dann werden alle Steuern gesammelt fällig (über 801 Euro hinausgehend oder wie hoch dann der Sparerpauschbetrag sein mag) - mehr als nötig.

 

Um dies zu vermeiden kann es wie gesagt Sinn machen, schon während der Ansparzeit Gewinne auszuschütten und somit steuerfrei zu erhalten. Sprich: Ausschüttende ETFs zu wählen. Diese können auch psychologisch sinnvoll sein: Du merkst dann wirklich anhand der Ausschüttungen, dass dein Kapital Erträge einbringt.

 

Unter Umständen lohnt es sich sogar, einen Teil deiner ETFs zu verkaufen und direkt wieder anzulegen, wenn du ansonsten deinen Freistellungsauftrag nicht ausschöpfst. Dann hast du schon einen Teil deiner Buchgewinne versteuert und musst dies nicht irgendwann in der Zukunft machen (da kommt ja auch mit der Zeit tendenziell immer mehr Buchgewinn zusammen, zumindest hoffen wir ETF-Anleger das).

 

Ein Rechenbeispiel:

Dein ETF-Vermögen im Depot beträgt 20.000 Euro, worin 4.000 Euro Buchgewinn enthalten sind. Du hast nur thesaurierende ETFs. In diesem Fall kannst du beispielsweise 20 Prozent deiner ETFs kurz vor Ende des Jahres verkaufen, um auf ca. 801 Euro Gewinn zu kommen. Steuerfrei.

 

Dies ist jetzt nur beispielhaft gerechnet. Wie die Gegebenheiten bei dir sind, weißt du selbst am besten. Wichtig ist nur, dass du deine Steuer im Jahresverlauf im Blick hältst und zum Jahresende prüfst, ob ein Verkauf von ETFs oder Aktien sinnvoll ist, um steuerfreie Gewinne "zu sichern".

 

 

Die Gute Steuer-Nachricht zum Schluss

Jetzt kommt noch eine tolle Nachricht: Ab 2023 soll der Sparer-Pauschbetrag von 801 auf 1000 Euro steigen. Gelesen z. B. hier (Stand 03.05.2022).

 

Ab dann kannst du also noch mehr Kapitaleinkünfte steuerfrei bekommen.

 

Nutzt du den Freistellungsauftrag schon? Wenn nicht: Was hält dich davon ab?

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Nico (Mittwoch, 08 Juni 2022 10:40)

    Hallo Tanja,

    leider kein Wort zum Thema Teilfreistellung bei ETF verloren...
    Hat zwar keine negativen Auswirkungen, weil der Freibetrag damit einfach nicht voll ausgeschöpft wird. Wenn man aber Grundlagen vermitteln will, sollte das Erwähnung finden.

  • #2

    finanzmixerin (Samstag, 02 Juli 2022 12:14)

    Hallo Nico,

    ich bin dir sehr dankbar, wenn du ein paar Worte dazu in den Kommentaren schreibst.

    Viele Grüße

    Tanja