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Geldanlage für dein(e) Kind(er) - Das U18 Juniordepot

Ein Kinderdepot einrichten und enorme Steuervorteile nutzen

Sparen für Kinder - Wie du einfach und Erfolgreich Geld für Kinder anlegst- Kinder tanzen um das Sparschwein und freuen sich auf eine sorgenfreie Zukunft

Wie man sinnvoll Geld für Kinder anlegt

Stell dir vor, dein Kind feiert seinen 18. Geburtstag, und du überreichst ihm oder ihr feierlich fast 95.000 Euro. Wie das gehen soll? Indem du ab der Geburt des Kindes das Kindergeld angelegt und 18 Jahre lang die Macht des Zinseszinses hast wirken lassen.

 

Den wenigsten Eltern ist bewusst, dass Kinder vor ihrer Volljährigkeit ungeheure Steuervorteile genießen, die sie so vermutlich nie wieder bekommen werden. Smarte Eltern kümmern sich daher frühzeitig um die Chancen des Vermögensaufbaus für den Nachwuchs – sei es als Absicherung für Notfälle oder als Starthilfe in ein Leben ohne finanzielle Sorgen.

 

Der ganze Themenbereich „Geldanlage für Kinder“ wird häufig viel zu spät angegangen oder gar komplett vernachlässigt. Daher ist hier ausführlich zusammengetragen, worauf man achten sollte, wie man ein Kinderdepot anlegt und was bei den Steuern zu beachten ist, um das Maximum herauszuholen.

 

Hinweis:

Dieser Artikel wurde am 27.09.2023 umfangreich überarbeitet und aktualisiert.

Wie du für deinen Nachwuchs einfach Geld investierst

Viele Eltern stehen vor der Frage, wie sie Geld für ihr Kind am besten anlegen sollen. Dabei ist die Antwort eigentlich ganz einfach. Nicht nur das Geld der Eltern sollte in Aktien investiert werden, sondern auch das der Kinder. Lass dich also bitte nicht von deiner Hausbank oder anderen in den Möglichkeiten beschränkten und mit Interessenskonflikten behafteten Parteien zu einem Sparbuch oder gar einem Versicherungsprodukt (Stichwort: „Kinderschutzbrief“ oder „Ausbildungsversicherung“) verleiten!

 

Für Kinder ist die ertragreiche Geldanlage in Aktien besonders sinnvoll, da Kinder einen sehr langen Anlagezeitraum haben und dadurch stark vom Zinseszinseffekt profitieren können. Außerdem kommen Kinder in den Genuss enormer Steuervorteile, die nur für sie gelten.

 

Diese Vorteile können genutzt werden, wenn ein Depot auf den Namen des Kindes eingerichtet wird. Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes ein Depot für ihre Nachkommen eröffnen. Dazu ist es notwendig, dass die Eltern den Depotantrag unterschreiben und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beifügen. Außerdem müssen sie neben ihren eigenen Steueridentifikationsnummern die des Kindes angeben. Jedes Kind wird bereits mit seiner Geburt vom Staat als zukünftiger Steuerzahler „begrüßt“ und erhält dazu eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer (nach § 139b der Abgabenordnung).

 

Früh Sparen zahlt sich aus und Junior hat gut Lachen
Am besten möglichst früh den Grundstein für eine sorgenfreie Zukunft des Nachwuchs legen

Frühes Sparen zahlt sich aus

Mit einem ETF-Sparplan kann man bis zur Ausbildung bzw. zum Studium des Kindes ein kleines Vermögen aufbauen. Bis zum 18. Lebensjahr müssen die Eltern das Depot treuhänderisch verwalten, das heißt: Sie dürfen das Geld nur zum Wohle des Kindes verwenden und nicht für eigene Bedürfnisse und Zwecke missbrauchen. Vorzeitige Depotentnahmen zugunsten der Eltern sind ausdrücklich untersagt. Wenn das Finanzamt bei der Prüfung eine Veruntreuung des Vermögens durch die Eltern feststellen sollte, drohen erhebliche Steuernachzahlungen.

 

Mit der Volljährigkeit des Kindes endet die elterliche Verfügungsgewalt über das Vermögen des Kindes.

 

 

Warum ist es sinnvoll, ein Depot auf den Namen des Kindes anzulegen?

Ein Kinderdepot hat vor allem steuerliche Vorteile. Wenn die Eltern bereits ihren Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro bei Singles bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren) ausgeschöpft haben, kann der Sparer-Pauschbetrag des Kindes genutzt werden.

 

Da Kinder in der Regel kein eigenes Einkommen erzielen, bleiben die Kapitaleinkünfte (Zinserträge und Dividenden) nicht nur bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, sondern noch weit darüber hinaus.

 

 

Welche steuerlichen Vorteile genießt ein Kind und in welcher Höhe?

Neben dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro) und dem Grundfreibetrag (10.908 Euro im Jahr 2023; 11.604 Euro ab 2024) steht dem Kind sogar noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro zu. Wenn man bei der (Direkt-)Bank einmal den Freistellungsauftrag in voller Höhe (1.000 Euro) hinterlegt hat, dann wird dieser von der (Direkt-)Bank bei der Steuerberechnung zugunsten des Kindes berücksichtigt. Das erspart auch das Zurückholen der Kapitalertragsteuer für das Depot über die Einkommensteuererklärung des Kindes, weil diese gar nicht mehr automatisch an die Finanzbehörde abgeführt wird.

 

Damit die Kapitaleinkünfte auch über 1.000 Euro steuerfrei bleiben, muss man eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen und anschließend bei der (Direkt-)Bank einreichen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für 3 Jahre gültig und muss erst nach dieser Zeit erneut eingeholt werden.

 

Für das Kinderdepot ergeben sich somit in Summe steuerliche Freibeträge in Höhe von satten 11.944 Euro (1.000 Euro + 10.908 Euro + 36 Euro) pro Jahr. Damit diese enormen Freibeträge ausgeschöpft werden, müsste das Depot des Kindes eine Größe von über 700.000 Euro erreichen – bei einer angenommenen Ausschüttungsquote von 2 % pro Jahr und unter Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds. Für den Fall, dass die Kapitaleinkünfte des eigenen Kindes dennoch den steuerlichen Gesamtfreibetrag im Jahr überschreiten sollten, muss man eine einfache Steuererklärung für das Kind abgeben.

 

Lass dich keinesfalls von der Nichtveranlagungsbescheinigung und möglichen Steuererklärungen abschrecken! In der Regel reicht bei normalen Sparbeträgen ein einmal bei der (Direkt-)Bank hinterlegter Freistellungsauftrag für das Kinderdepot vollkommen aus.

 

 

Vorsicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung!

Wenn ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung über ein Elternteil kostenfrei mitversichert ist (Stichwort: Familienversicherung), dann dürfen seine Einkünfte 485 Euro pro Monat (Stand 2023) nicht übersteigen. Zum Verdienst zählen auch die Kapitaleinkünfte des Kindes wie beispielsweise Zinsen und Dividenden (Gewinnausschüttungen). Die Höchstgrenze liegt aktuell bei 6.820 Euro im Jahr (12 Monate x 485 Euro + 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag). Ansonsten entstehen zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung. Dies gilt allerdings nur für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht für eine mögliche private Krankenversicherung des Kindes.

 

Bedenken sollte man daher nicht nur eventuelle zunächst sehr hoch erscheinende Gewinnausschüttungen, sondern auch mögliche Verkäufe von ETF-Anteilen, durch die man die Höchstgrenze überschreiten kann.

 

In jedem Fall sollte man beim Verkauf von Anteilen darauf achten, dass der Gewinn nicht oberhalb der Grenze von 6.820 Euro pro Jahr liegt. In einer solchen Situation sind Teilverkäufe über mehrere Jahre empfehlenswert, die jeweils unterhalb der Jahresgrenze liegen, um nicht in die Krankenversicherungsfalle zu tappen.

 

 

Und beim BAfög...

BAfög kann deinem Kind später eine gute Möglichkeit bieten, sich während eines Studiums oder einer ähnlichen Weiterbildung zu finanzieren. Um Bafög in voller Höhe beziehen zu dürfen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Unter anderem hat der Beantragende nur einen Freibetrag in Höhe von 15.000 € an eigenem Vermögen.

 

Wenn dein Kind später möglicherweise studieren möchte und für BAfög in Frage kommt, weil ihr als Eltern mit eurem Einkommen unter der Grenze (das ist wieder ein anderer Freibetrag) liegt, dann sollte man darauf achten, diese Möglichkeit nicht mit dem Vermögensaufbau für das Kind zunichte zu machen.

 

Das Thema BAfög ist ein eigener großer Themenkomplex, der hier den Rahmen sprengen würde. Ich möchte aber auf die Problematik hinweisen und noch ein bis zwei Gedanken von mir hinzufügen:

 

Beim Bafög kommt es in der Tat als erstes darauf an, ob die Person zukünftig überhaupt eine reale Chance hat, BAfög zu bekommen. Wenn die Eltern einen guten Verdienst bzw. ein gewisses Vermögen haben, dürfte das schwierig werden. Dann ist es sowieso egal, wieviel Vermögen das Kind selbst hat.

 

Außerdem: 

Man kann das Depot doch auf das Kind laufen lassen und die Vorteile viele Jahre nutzen. Sollte sich dann später herausstellen, dass dass dort angesparte Vermögen problematisch werden könnte, kann man es ja vorher sinnvoll ausgeben. Zwischen Schule und Studium soll vielleicht noch ein Auslandsjahr finanziert werden. Der Führerschein will bezahlt werden. Ein Auto angeschafft werden. Eine eigene Wohnung angemietet und ausgestattet werden. Und so weiter und so fort...

 

Wenn das Geld für das Kind ausgegeben wird ist ja kein Problem (es darf nur nicht plötzlich wieder den Eltern oder anderen zu Gute kommen). Mit den Ausgaben sollte das Vermögen dann unter den Freigbetrag gedrückt werden. 

Über diesen muss man im Übrigen vorher ja auch überhaupt erstmal gekommen sein 😆

 

Keine Steuer- oder BAfögberatung. Nur mein Verständnis von dem Thema.

 

 

Was ist am Ende drin? So viel Endkapital kannst du für dein Kind bis zur Volljährigkeit erreichen

Wer für den frischgebackenen Familiennachwuchs ein Depot eröffnen und bis zur Volljährigkeit des Kindes investieren möchte, hat einen Anlagezeitraum von 18 Jahren. Für eine so lange Zeit bietet sich die Geldanlage in Aktien geradezu an. Der Anlagehorizont ist groß genug, und die normalen Kursschwankungen an der Börse können über einen solchen Zeitraum ausgesessen werden. Schließlich gab es in der Vergangenheit keinen 15-Jahreszeitraum (oder länger), in dem ein marktbreiter Aktienindex Verlust gemacht hätte. Sowohl in Zeiten mit Niedrig- und Negativzinsen, wie noch vor wenigen Jahren, als auch in Zeiten mit erhöhter Inflation, kommt man an der Geldanlage in Wertpapiere nicht vorbei, wenn man eine nennenswerte Rendite erwirtschaften möchte. Im langjährigen Mittel liegt die Rendite bei einem globalen Aktien-ETF bei ca. 6 % pro Jahr!

 

Falls du dich beispielsweise dafür entscheiden solltest, einen monatlichen Sparplan in Höhe des Kindergeldes (250 Euro pro Monat seit Juli 2019) für dein Kind anzulegen, dann wird bis zum 18. Lebensjahr bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 % pro Jahr ein Endkapital von immerhin 95.730,26 Euro zusammenkommen – und das ohne Anfangskapital!

 

Sparrechner. Die Zinsberechnung und Zinsentwicklung für das Junior bzw.Nachwuchs sparen

 

Hinweis: Die niedrigen Kosten für den Sparplan wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Da das Kind in dieser Größenordnung durch den Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuern zahlen muss, sind die Kapitaleinkünfte brutto wie netto!

 

Das Verrechnungskonto des Kinderdepots kann auch (alternativ oder zusätzlich) als Kapitalsammelstelle für Geldgeschenke (Taufe, Geburtstage, etc.) z. B. von Verwandten an das Kind verwendet werden. Bei solchen Anlässen und ähnlichen Gelegenheiten kann man die Schenkenden bitten, das Geld auf das Verrechnungskonto des Kinderdepots zu überweisen. Von dort kann es direkt für die Geldanlage in z. B. ETFs genutzt werden.

 

Wenn das Kind irgendwann eigenes Geld verdient und das Depot zur Altersvorsorge nutzen möchte, dann kann das Geld bis zur Rente sogar 67 Jahre und länger angelegt werden. In diesem enormen Anlagezeitraum kann der Zinseszinseffekt seine beeindruckende Wirkung voll entfalten.

 

 

Wie sollte man das Geld konkret für das eigene Kind anlegen?

Wenn du dich beim Kind für ein reines ETF-Portfolio entscheidest, dann solltest du bedenken, dass es auch zu plötzlichen Kursverlusten an der Börse bzw. Buchverlusten kommen kann. Wichtig ist, dass man als Eltern in dieser Situation einen kühlen Kopf bewahrt und nicht die reinen Buchverluste durch einen Verkauf realisiert! Besser ist es, die Talsohle an der Börse zu durchschreiten und auf bessere Zeiten zu warten. Die Börse hat sich in ihrer jahrhundertealten Geschichte immer wieder von Crashs erholt und neue Höchststände erreicht.

 

Man kann sich und sein Kind auch vor den Auswirkungen eines Börsencrashs schützen, indem man nur einen Teil des Geldes in das Wertpapierportfolio steckt und den anderen Teil ins Tagesgeld, zum Beispiel im Verhältnis: 80 % ETFs und 20 % Tagesgeld.

 

Eine andere Möglichkeit ist, zunächst mit einer Aktienquote von 100 % zu beginnen und erst im späteren Verlauf kontinuierlich ins sichere Tagesgeld umzuschichten. Je näher das 18. Lebensjahr rückt, desto mehr solltest du dann umgeschichtet haben. Dies nennt man neudeutsch „Lifecycling“. Soll zum 18. Geburtstag gar nichts entnommen werden, weil das Depot beispielsweise als Altersvorsorge dienen soll, kann man die Aktienquote auch bei 100 % belassen und die zwischenzeitlichen Kursverluste ignorieren.

 

 

Steuerliche Aspekte bei der Ertragsverwendung von ETFs

Die ausschüttenden ETFs haben in einem Kinderdepot den Vorteil, dass deren regelmäßige Kapitalerträge bereits versteuert werden, ohne dass hier Abgeltungsteuer zu zahlen wäre. Das liegt an den bereits erwähnten hohen Steuerfreibeträgen für Kinder. Die ausgeschütteten Kapitalerträge können – je nach Vereinbarung mit der (Direkt-)Bank – auch sofort wieder automatisch reinvestiert werden. Alternativ werden die Ausschüttungen für die nächste planmäßige Sparrate verwendet.

 

Der thesaurierende ETF hat im Umkehrschluss den Nachteil, dass die eigentliche Versteuerung (abgesehen von der geringen Vorabpauschale) erst dann stattfindet, wenn die enormen Steuervorteile des Kindes nicht mehr gelten – zum Beispiel nach der Volljährigkeit bzw. mit dem ersten Einkommen des Kindes in der Ausbildung. Daher vernachlässigen wir die Betrachtung thesaurierender ETFs im Zusammenhang mit einem Depot für Kinder, die glücklicherweise von der genannten vorteilhaften Versteuerung profitieren können. Auch wenn die Freibeträge eines Tages überschritten werden sollten, bringt ein ausschüttender ETF keinen nennenswerten Nachteil.

 

Die Ausschüttungen werden bei finvesto* (Vorstellung des Anbieters siehe unten) automatisch wieder angelegt, was für den Anleger sehr komfortabel ist und empfohlen wird. Nichts anderes macht ein thesaurierender ETF – von den steuerlichen Unterschieden einmal abgesehen. Falls gewünscht, kann man der automatischen Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge durch einen einfachen „Zweizeiler“ per Post oder eingescannt per E-Mail widersprechen.

 

 

In welchen ETF sollte man für das Kind investieren?

Ich rate zu einer möglichst breiten Diversifikation, die sich am einfachsten mit einem etablierten globalen Aktien-ETF erreichen lässt. Dadurch ist die Geldanlage renditestark und relativ sicher zugleich. ETFs bieten grundsätzlich die Möglichkeit, sehr kostengünstig an der Entwicklung der Aktienmärkte teilzuhaben. Doch gerade bei einem Anlagehorizont von 18 Jahren (oder mehr) sollte man auf die Kosten sehen und einen ETF mit einer möglichst geringen Gesamtkostenquote auswählen. Diese wird üblicherweise vom ETF-Anbieter ausgewiesen und lässt sich so vergleichen. Eine in dem Zusammenhang ebenso interessante wie wichtige Kennzahl ist die Tracking Difference. Diese weist den Unterschied (Differenz) der Wertentwicklung des ETFs gegenüber dem zugrundeliegenden Index aus.

 

Die aktuellen Trackingdifferenzen kann man auf www.trackingdifferences.com einsehen.

 

Für einen solchen ETF-Sparplan bieten sich die folgenden ETFs an, die alle wesentlichen Kriterien erfüllen:

 

Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (ausschüttend):

WKN: A1JX52 / ISIN: IE00B3RBWM25

Gesamtkostenquote (TER): 0,22 %

 

Amundi MSCI World III UCITS ETF (ausschüttend):

WKN: ETF018 / ISIN: LU2572257124

Gesamtkostenquote TER: 0,20 %

 

iShares MSCI World UCITS ETF USD (Dist) (ausschüttend):

WKN: A0HGV0 / ISIN: IE00B0M62Q58

Gesamtkostenquote (TER): 0,50 %

 

Hinweis: Alle drei oben genannten Welt-ETFs können bei finvesto* per Direktanlage und / oder Sparplan erworben werden.

 

Weder der Anbieter noch die genannten ETFs stellen eine Anlageberatung dar. Es sind lediglich ETFs, die für mich persönlich in Frage kommen. Diese Idee teile ich hier öffentlich.

 

 

Das richtige Depot für den Nachwuchs auswählen

Ein Depot für die Kleinen kann im Prinzip bei jeder beliebigen Bank eröffnet werden. Wichtig ist dabei wie immer, die Kosten im Blick zu haben. Kursentwicklungen kannst du nun mal nicht beeinflussen. Doch du kannst die Kosten rund um das Juniordepot gering halten und so die Rendite steigern.

 

Dazu gehört als allererstes ein kostenloses Depot. Bei oftmals vergleichsweise kleinen monatlichen Sparraten für den Nachwuchs können sonst die meist bei Filialbanken veranschlagten Depotführungsgebühren von 50 bis 60 Euro im Jahr schnell 10 % oder mehr der jährlichen Anlagesumme ausmachen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

 

Kostenlose Juniordepots gibt es glücklicherweise einige – beispielsweise:

 

Bank/Broker: comdirect*

Produkt: JuniorDepot*

Depotgebühren: Keine bei aktivem Sparplan

Kosten für Sparplanausführung: 1,50 % des Transaktionsvolumens

 

Bank/Broker: DKB

Produkt: Broker u18

Depotgebühren: Keine

Kosten für Sparplanausführung: 1,50 Euro pro Ausführung

 

Bank/Broker: Consorsbank*

Produkt: Junior-Depot*

Depotgebühren: Keine

Kosten für Sparplanausführung: Über 400 kostenlos ausführbare Aktionssparpläne. Sonst 1,50 Euro pro Ausführung

Bonus: 20 Euro für den ersten Sparplan

 

Bank/Broker: ING*

Produkt: Direkt-Depot Junior*

Depotgebühren: Keine

Kosten für Sparplanausführung: Über 800 Sparpläne kostenlos ausführbar. Sonst 1,75 % des Transaktionsvolumens

 

Bei diesem Überblick wird klar, dass es neben den Depotgebühren einen weiteren Kostenblock gibt, nämlich die Ausführungsgebühren für Sparpläne. Selbstverständlich gilt auch hier: Je niedriger die Kosten, desto besser!

 

An dieser Stelle möchte ich meinen persönlichen Favoriten, bei welchem im Bekanntenkreis bereits sehr gute Erfahrungen gesammelt wurden, für ein Juniordepot ins Spiel bringen:

 

Bank / Broker: finvesto

Produkt: finvesto Depot U18

Depotgebühren: Keine für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Kosten für Sparplanausführung: 0,20 % des Transaktionsvolumens

Alleinstellungsmerkmal: Sparpläne können schon ab 10 Euro pro Rate angelegt werden.

 

Bei finvesto findet man demnach die günstigste Kostenstruktur vor:

 

Keine Depotgebühren bis zur Volljährigkeit und die mit Abstand günstigsten Sparplangebühren im Vergleichsfeld

 

Fazit:

Mit einem Kinderdepot haben Eltern die Möglichkeit, schon sehr früh mit dem Vermögensaufbau für die Nachkommen zu beginnen und eine der wichtigsten Elemente des Vermögensaufbaus für sich zu nutzen: die Zeit!

 

Dein Kind wird es dir später einmal danken und sich über dein vorausschauendes Handeln als Eltern freuen. Mit der langfristigen Geldanlage in Aktien zündest du den Turbo für ein finanziell sorgenfreies Leben deines Kindes.

 

Ein Kinderdepot ist also eine feine Sache: Nutze die steuerlichen Vorteile und den langen Anlagezeitraum des Kindes aus, um letztlich als Familie voll vom Zinseszinseffekt profitieren zu können. So einfach kann der Vermögensaufbau (für Kinder) sein!

 

 

Noch Fragen?

Wie siehst du das Thema Vermögensaufbau für den Nachwuchs und wie sieht deine Strategie beim sparen für deine Kinder aus?  

 

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Titelbild: pixabay.com © GDJ und © Deedster (CC0 Creative Commons; bearbeitet von V.  Willkomm)

weitere Bilder: pixabay.com © Pexels (CC0 Creative Commons)


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Kommentare: 24
  • #1

    Michael (Donnerstag, 24 Oktober 2019 22:37)

    Guter Artikel mit wertvollen Impulsen.
    Eine Sache gebe ich aber zu bedenken, die hier meines Erachtens fehlt:
    Je nach Einkommenssituation der Eltern hat das Kind Anspruch auf Bafög.
    Dafür darf das Kind aber max ca. 7.500€ eigenes Vermögen haben (Höhe des Vermögens der Eltern spielt keine Rolle, nur Einkommen der Eltern wird berücksichtigt).
    Je nach Situation geht einem da dann später im Studium eine Menge Geld verloren (Hälfte des Bafögs ist ja mindestens ein Geschenk des Staates, andere Hälfte zinsloser Kredit). Es kann also im Einzelfall Sinn machen auf den Steuervorteil zu verzichten, das Vermögen weiter selbst zu halten und dem Kind erst nach Abschluss des Studiums zu "schenken".

  • #2

    Oki (Freitag, 25 Oktober 2019 08:21)

    @Michael: Wie wäre es, wenn das Kind vor Studienbeginn ein Darlehen an die Eltern vergibt? Das Vermögen wäre dann soweit reduziert, stattdessen gäbe es Zinseinnahmen - hier muss man die Höhe beachten.

  • #3

    Summer (Freitag, 25 Oktober 2019 08:35)

    Hallo,
    die Kosten (TER) des FTSE All World wurden gesenkt. Aktuell 0,22
    Moneyou zahlt nur noch 0,10% p.a.

  • #4

    Mike (Freitag, 25 Oktober 2019 09:41)

    Seinen Kindern zum 18ten ein Vermögen über 80k zu überreichen, finde ich überhaupt nicht sinnvoll. In aller Regel wird ihnen die Reife fehlen, damit richtig umzugehen. Davon abgesehen, werden sie es eines Tages zu schätzen wissen, wenn sie das Erreichte sich selbst zu verdanken haben und niemandem sonst.

    Das Kindergeld wird bei uns nicht in rentierliche Anlagen investiert, sondern dazu genutzt, wofür es gedacht ist: Die Kosten für Betreuung, Schule, Kleidung, Essen und und und... zu einem Teil zu decken.

    Ganz und gar soll ihnen der Zinseszins dennoch nicht entgehen. Für meine beiden Junx habe ich jeweils ein Juniordepot angelegt. Diese werden allerdings nur mit monatlich 25 Euro bespart. Wenn sie Glück haben, können sie den Führerschein davon bezahlen. Wenn sie klug sind, fassen sie das Depot nicht an, sondern besparen es selbst weiter.

  • #5

    Zabrina (Freitag, 25 Oktober 2019 10:07)

    Sehr wichtiges Thema, vor allem heutzutage! Danke für den tollen Blogartikel! Du hast einige gute Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen man für sein Kind schon ein Vermögen aufbauen kann. Ein ETF ist dabei doch die sicherste und beste Variante.

    @Michael: Wenn von vornherein klar ist, dass das Kind aufgrund der Verdienste der Elternkein Bafög bekommt stellt das ja dann kein Problem mehr dar!

  • #6

    Kim (Freitag, 25 Oktober 2019 15:21)

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für diesen Artikel. In der Tat möchte ich gerade ein Depot für meine Kids eröffnen. Auf die Idee mit den ausschüttenden ETFs war ich dabei noch gar nicht gekommen.
    Eine Frage habe ich allerdings noch: Wenn ich das Geld sofort wieder anlege, wo ist dann der Vorteil gegenüber einem thesaurierenden ETF? Das ist mir nicht ganz klar.
    Beste Grüße,
    Kim

  • #7

    Rainer (Freitag, 25 Oktober 2019 15:30)

    @ Kim
    "Die ausschüttenden ETFs haben in einem Kinderdepot den Vorteil, dass deren regelmäßige Kapitalerträge bereits versteuert werden, ohne dass hier Abgeltungsteuer zu zahlen wäre. Das liegt an den bereits erwähnten hohen Steuerfreibeträgen für Kinder. Die ausgeschütteten Kapitalerträge können – je nach Vereinbarung mit der (Direkt-)Bank – auch sofort wieder automatisch reinvestiert werden. Alternativ werden die Ausschüttungen für die nächste planmäßige Sparrate verwendet.

    Der thesaurierende ETF hat im Umkehrschluss den Nachteil, dass die eigentliche Versteuerung (abgesehen von der geringen Vorabpauschale) erst dann stattfindet, wenn die enormen Steuervorteile des Kindes nicht mehr gelten – zum Beispiel nach der Volljährigkeit bzw. mit dem ersten Einkommen des Kindes in der Ausbildung. Daher vernachlässigen wir die Betrachtung thesaurierender ETFs im Zusammenhang mit einem Depot für Kinder, die glücklicherweise von der genannten vorteilhaften Versteuerung profitieren können. Auch wenn die Freibeträge eines Tages überschritten werden sollten, bringt ein ausschüttender ETF keinen nennenswerten Nachteil."

  • #8

    Manuel (Freitag, 25 Oktober 2019 20:45)

    Toller und ausführlicher Artikel.

    Wir haben ebenfalls seit einer Weile einen Sparplan auf einem Kinderdepot laufen.

    Woran wir damals noch nicht gedacht haben, ist der Steuervorteil bei ausschüttenden ETFs.

    Wir haben uns für einen Thesaurierer entschieden, da die im Vergleich meist ein bisschen besser abschneiden (Link gerade nicht parat, Sorry).

    Denke aber, dass der Steuervorteil größer sein könnte.

    Vielen Dank und schöne Grüße
    Manuel

  • #9

    Kim (Montag, 28 Oktober 2019 13:42)

    @Rainer:
    Das habe ich natürlich gelesen. Meine Frage bezieht sich aber darauf, dass mir der Steuervorteil nicht augenblicklich klar ist. Okay, meine Kinder müssen zunächst keine Steuern für die Gewinne zahlen, aber ich lege das Geld doch direkt wieder an. Wo ist da der Unterschied zum thesaurierenden ETF? Für den muss ich doch auch keine Steuern zahlen, wenn automatisch wieder angelegt wird. Oder geschieht dies im Hintergrund?

  • #10

    Vincent (Montag, 28 Oktober 2019 14:59)

    Hallo Kim,
    was ausgeschüttet wird, wird in dem Moment steuerlich abgewickelt. In diesem Fall ohne Abzüge, weil der Freibetrag genutzt wird. Auf diesen Anteil werden nie wieder Steuern fällig, weil bereits „versteuert“.
    Bei der Thesaurierung wird die Steuer gestundet, bis es zur Realisierung kommt. Im Zweifelsfall kann man dann nicht mehr von diesem Freibetrag profitieren (weil Person zu alt) und muss nun eben Steuern zahlen. Mit einem Ausschütter kann man so den Steuervorteil nutzen.
    Beste Grüße
    Vincent

  • #11

    Dividende-um-Dividende (Dienstag, 29 Oktober 2019 19:32)

    Hi,

    guter, ausführlicher Beitrag zu einem wichtigen Thema, das oft viel zu kurz kommt.
    Leider wird Eigenverantwortung und finanzielle Vorsorge in Deutschland nicht sonderlich gefördert. Ich denke es ist zudem wichtig Finanzwissen auch in der Schule zu vermitteln.
    Kindern beibringen wie man Geld investiert, wie der "magische" ZinsesZins Effekt funktioniert, wie man mit dem zur Verfügung stehenden Kapital haushaltet etc... - das ist jedenfalls eine Investition in die Zukunft...

    Viele Grüße,
    Susanne

  • #12

    Ben (Mittwoch, 30 Oktober 2019 10:14)

    @Dividende-um-Dividende: Warum in der Schule? Für meine Kinder bespare ich seit Geburt ca. 50€ / Monat plus Einmalzahlungen in ein Juniordepot. Ich habe vor ab einem gewissen Alter (z.B. 16 Jahre) ihnen finanzielle Bildung beizubringen und zu erklären, was ein Depot ist, was ein Tagesgeldkonto, .... Was Risiko und Rendite bedeuten, und was für Anlagemöglichkeiten und so weiter es gibt (P2P, ...)
    Da vertraue ich garantiert nicht auf einen Lehrer, der oder die sicher nicht das Wissen beibringen wird, was ich jetzt schon habe und bis dahin gesammelt habe.

  • #13

    Johannes (Samstag, 07 Dezember 2019 19:31)

    Ein sehr gelungener Artikel für ein ganz wichtiges Thema. Gefällt mir sehr gut Vincent.

    Auch wenn es hier nicht ganz ins Thema passt, aber was würdest du denn der älteren Generation raten? Beispielhaft: gute 50 Jahre alt, das Eigenheim ist abbezahlt und die Kinder alle aus dem Haus. Einiges an Festgeld ist vorhanden, der Notgroschen ist ausreichend gesichert, ein bisschen ETFs sind auch dabei. Die Risikobereitschaft ist begrenzt, der Optionshandel zu viel Aufwand und alternatives wie P2P-Kredite auch nicht recht ;-)

    Lohnt sich in dem Alter ein Start in ein ETF Depot überhaupt noch oder sollte die Orientierung dann schon eher Richtung Cashflow und Dividenden gehen?

    Viele Grüße
    Johannes

  • #14

    Vincent (Samstag, 07 Dezember 2019 23:29)

    Moin Johannes,

    danke für dein Lob - freut mich, dass der Artikel dir gefällt!

    Was soll ich da raten, wenn irgendwie alles nicht so recht das richtige ist?
    Ich biete hier einen Blog mit wahrscheinlich über 300 Beiträgen, in denen ich davon berichte was ich alles so mache. Vielleicht ist ja etwas für dich dabei, das du mit deiner Risikoneigung und weiteren Interessen unter einen Hut bringst?!?

    Die paar Brocken, die du mir jetzt hingeworfen hast lassen natürlich keinen seriösen Rat zu - abgesehen davon darf und will ich auch keine Anlageberatung betreiben. Aber für mich liest es sich so, als wäre es sinnvoll für dich, dein Engagement in ETFs auszubauen, sofern dein Anlagehorizont noch lang genug (15+ Jahre) ist.

    Das was alle suchen: Schnell, ohne Risiko, jederzeit verfügbar und hochrentabel in eins - das gibt es leider nicht! Und jeder hat ein völlig anderes Risikoprofil. Tut mir leid, da kann ich keinen qualifizierten Rat geben.

    Lass uns doch gerne mal wissen, wie du dich entscheidest oder stelle diese Frage in unserer Facebookgruppe Freak Nation (im Artikel verlinkt) und lass dich von den Antworten dort inspirieren.

    Beste Grüße
    Vincent

  • #15

    Kai (Donnerstag, 12 Dezember 2019 19:17)

    Herzlichen Dank für den Artikel. Wir überlegen derzeit auch ein Juniordepot für unseren 2 Monate alten Sohn zu eröffnen und 75€ monatlich in einen ETF zu investieren.
    Einen ausschüttenden ETF würde ich aufgrund der möglichen Steuerersparnis gerne wählen.
    Wird bei Finvesto für die automatische Wiederanlage auch eine Gebühr von 0,2% fällig? Das geht für mich leider nicht ganz klar aus dem Preis-Leistungsverzeichnis hervor. Vielen Dank!

  • #16

    Vincent (Freitag, 13 Dezember 2019 07:12)

    Moin Kai,
    bei der automatischen Wiederanlage fallen keine Gebühren an!
    Beste Grüße
    Vincent

  • #17

    Kai (Freitag, 13 Dezember 2019 18:36)

    Hallo Vincent, danke für die Antwort. Ich habe heute mit finvesto telefoniert zwecks Depoteröffnung und auch nochmal wegen der automatischen Wiederanlage gefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass sehr wohl die Gebühren von 0,2% anfallen.

    Wir haben heute die Depoteröffnugsunterlagen auf den Namen unseres Sohnes abgeschickt. Jetzt frage ich mich wieder thesaurierend oder ausschüttend?
    Ich würde gerne nur einen ETF besparen und zwar den MSCI World zu 75€.
    Thesaurierend: iShares Core MSCI
    World UCITS ETF
    (ISIN: IE00B4L5Y983) - TER 0,2%
    Ausschüttend: Lyxor ETF MSCI World (ISIN: FR0010315770) - TER 0,3%

    Für was würdest du dich entscheiden, wenn alle Ausschüttungen sofort wiederangelegt werden sollen?
    Ist der Lyxor aufgrund der schlechteren TER und den 0,2% Gebühren an finvesto zur Wiederanlage nicht zu teuer?
    Kann man irgendwo die ETF Entwicklung unter Berücksichtigung der Kosten berechnen lassen?

    Vielen Dank!

  • #18

    Vincent (Freitag, 13 Dezember 2019 19:44)

    Moin Kai,
    aus dem Kontoauszug eines befreundeten Finvestokunden geht klar hervor, dass die Wiederanlage keine Gebühren kostet!

    Der für deine Zwecke richtige ETF steht im Artikel: Der Vanguard FTSE ACWI. Im Artikel ist außerdem erklärt, warum ein ausschüttender ETF für Kinder genommen werden sollte.

    Beste Grüße
    Vincent

  • #19

    Silvia (Sonntag, 01 November 2020 19:30)

    Hallo Vincent,
    sind ausschüttend vs. thesaurierend nicht nun gleichgestellt, was steuerlich betrifft? (keine Steuerstundung mehr durch Vorabpauschale), also auch bei thesaurierende etf kann man die freibeträge nun auch nutzen. Danke

  • #20

    Vincent (Montag, 02 November 2020 17:35)

    Hallo Silvia,
    das ist vollkommen richtig.
    Aber im Artikel ist ausführlich erklärt warum man hier ausschüttend wählen sollte. Man kann die hohen Steuerfreibeträge nutzen. Dann ist mit mit dem Anteil steuerlich „durch“. Würde man das Ganze thesaurierend angehen käme das dicke steuerliche Ende bei der Entnahme. Weil bei Thesaurierern nur der kleine Anteil der Vorabpauschale freigestellt werden kann.

    Also besser erst die Freibeträge nutzen. Das geht eben effektiver über die ausschüttende Variante. Das gilt im Kleinen übrigens für alle, die nicht wissen, was sie mit ihrem Freibetrag von 801 € machen sollen. Bei Kindern geht da eben noch viel mehr (siehe Artikel).
    Die von dir angesprochene Gleichstellung sollte erst angenommen werden, wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind!

    Ich hoffe es ist nun verständlich.
    Beste Grüße
    Vincent

  • #21

    Silvia (Dienstag, 03 November 2020 16:43)

    Danke Vincent für die Klärung.
    Ich glaube ich war in der falschen Annahme, daß alle steuerlichen Abgaben bei thersaurierende ETFs in jedem Jahr abgegolten wären (ob durch Freibeträge abgedeckt oder nicht). Bin nun etwas "nervös", da ich bisher nur thesaurierende halte und noch nicht zur Entnahme kam... verstehe ich also richtig, daß bei der Entnahme die Steuer für die über die Jahre gesammelte Ausschüttungen fällig werden?
    Vielen Dank nochmals für deinen hilfreichen Beitrag und Klärung der einzelnen Anfragen!
    Viele Grüße, Silvia

  • #22

    Vincent (Mittwoch, 04 November 2020 19:51)

    Hallo Silvia,
    einer der Vorteile von Therausierern ist ja die Steuerstundung.
    Erträge werden in der Anlage kummuliert und können ohne Steuerabzüge viel besser den Zinseszins walten lassen. Dafür kommt dann eben der Steuerabzug bei der Realisierung.
    Vater Staat hatte nun keine Lust mehr zu warten bis der Sparer realsiert und führte kurzer Hand die Vorabpauschale ein, um auch schon während der Anparphase Steuern kassieren zu können. Die Vorabpauschale berifft aber nur einen relativ kleinen Anteil der rechnerischen Gewinne und Dividenden. Somit gibt es zum Schluss dann noch mal eine Endabrechnung und der bisher noch nicht versteuerte Anteil wird bei der Gelegenheit fällig.
    Der Fiskus komtm also auf jeden Fall: Mal früher, mal später.

    Ausnahme:
    Mit dem Sparerfreibetrag entfällt die Steuer aber komplett in Höhe des Pauschbetrages und das machen wir uns in dem im Artikel beschriebenen Fall zu nutze.

    Du brauchst also keine "Angst" vor der Entnahme bei deinen Thesauriern haben. Im Prinzip ist das alles gut wie es ist. Zukünftig kannst du einfach darauf achten, dass alle in der Familie zunächst ihren Sparerfreibetrag aufbrauchen. Das geht mit ausschüttenden Anlagen einfacher bzw. schneller. Darüber hinaus ist ein Thesaurierer überhaupt nichts nachteiliges.

    Beste Grüße
    Vincent

  • #23

    Cashflow Pilot (Dienstag, 26 Januar 2021 17:41)

    Sehr guter Artikel erstmal und anhand der Diskussionen sieht man wie kontrovers die Meinung ist , seinen Kindern einen Sparplan anzulegen. Ich finde es dennoch wichtig vorzusorgen. Wer weiß was die Kinder so anstellen und da ist dieses Geld auch für die Eltern eine gewisse Sicherheit. Ich werde es aber auch in ETFs oder Fondsparpläne anlegen und meinen Kinder frühzeitig beibringen wie man Geld richtig anlegen. Wenn sie sehen was aus "ihrer" Summe über die Jahre geworden ist, werden sie es vielleicht sogar noch schneller kapieren :-)

  • #24

    Kay (Mittwoch, 04 Mai 2022 19:18)

    Hi zusammen, super Artikel, aber ich stehe hier etwas auf dem Schlauch. Kann mir jemand sagen, ob ich hier verkehrt denke bitte?

    Ausgangssituation: Ich schenke meinem Kind den maximalen steuerfreien Betrag von €400.000. Diesen lege ich nun in einem Junior Depot für ihn in ausschüttende ETF an. Pauschbetrag und Nichtveranlagungsbescheinigung werden bei der Bank hinterlegt. Nehmen wir einmal an, es würden 2% Dividenden ausgeschüttet, dann wären dies €8.000. hiervon müssen 70% versteuert werden, also €5.600. Dieser Ertrag ist nun also steuerfrei. Rechne ich mal stumpf mit 25% Kapitalertragsteuer, so wurden dann Steuern in der Höhe von €1.400 gespart.

    Die Kinder sind nun aber bei mir gesetzlich kostenlos mitversichert. Die meisten ausschüttenden ETF schütten jährlich, halbjährlich oder quartärlich aus. Der günstigste Fall wären dann die €8.000 Dividenden geteilt durch 4, was €2.000 ergibt und immer noch mehr ist, was mein Sprössling in einem Monat verdienen darf, damit er mitversichert bleibt. Hier stets auf die Hinzuverdienstgrenzen aufpassen zu müssen, fand ich echt lästig. Die Alternative wäre dann das Kind privat krankenzuversichern. Dies Kostet ca. €2.000 im Jahr bei einer Steuerersparnis von €1.400 im Jahr. Man würde in diesem Fall also nichts sparen, im Gegenteil sogar noch draufzahlen.

    Zurück zu meiner Ausgangsfrage: Mache ich hier einen Denkfehler? Besten Dank für Eure Rückmeldungen!